
Das Vertragsverhältnis entsteht immer ausschließlich zwischen dem Gast als Mieter und uns als Vermieter. Insbesondere gilt das auch für Buchungen, die über einen Vermittler oder Buchungsportale im Internet erfolgen. Nebenabsprachen dort sind für uns rechtlich nicht wirksam. Somit gelten nur die Bestimmungen unseres Mietvertrages/Beherbergungsvertrages. Das Hausrecht obliegt in jedem Falle uns.
Alle sog. gewöhnlichen Betriebskosten, die durch die Nutzung der Wohnung entstehen, wie z.B. Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung usw. sind im Mietpreis enthalten. Nicht enthalten sind jedoch z. B. der Ladestrom für E-Autos.
Ja! Unsere Mietpreise basieren auf einem Grundpreis für die Belegung der Wohnung mit 2 Personen. Jede weitere Person unabhängig vom Alter zahlt eine Kostenpauschale für z. B. Strom, Wasser, Abwasser und Abfall, die in der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung ausgewiesen ist. Da auch Kleinkinder und Säuglinge Wasser verbrauchen und Abfall produzieren (Windeln) ist auch für diese Personen zu zahlen.
Ja. Zum Erstellen der personalisierten Gästekarten der Gemeinde und zur Berechnung der Kurabgabe benötigen wir vom Gast bestimmte Angaben. Diese muss er in einem Online-Checkin-Formular erfassen. In diesem können auch zusätzliche Leistungen z. B. bezogene Betten/Bettwäsche oder Handtücher beauftragt werden. Daraus erstellen wir eine ordentliche Rechnung, in der die Zahlungen an den Vermittler/Portal verrechnet sind. Den noch verbleibenden Betrag muss der Gast zusammen mit der Kaution vor Anreise über einen in der Rechnung genannten Weg direkt an uns zahlen.
Die Gemeinde Prerow erhebt eine saisonabhängige Kurabgabe für ortsfremde Personen. Die Quartiergeber sind gesetzlich verpflichtet, diese von ihren Gästen zu kassieren und dann an die Gemeinde abzuführen (Inkasso). Dazu müssen personenbezogene Daten des Hauptmieters und seiner Mitreisenden vom Quartiergeber erfasst werden. Damit hat der Gast seine gesetzliche Meldepflicht erfüllt. Der Betrag der Kurabgabe ist auf der Rechnung ausgewiesen und ist zusammen mit der Schlusszahlung zu überweisen.
Nein, das ist seit dem 01.01.2016 nur noch Tagesgästen vorbehalten. Sobald ein Gast übernachtet, sind wir als Quartiergeber zuständig. Die digitalen Gästekarten erhalten Sie vor Ihrer Anreise per E-Mail von uns.
Die Anzahlung (20% des Gesamtmietbetrages) ist nach Erhalt der Rechnung und des Mietvertrages innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Geht die Anzahlung innerhalb dieser Frist nicht auf unserem Konto ein, wird die Buchung für beiden Seiten schadensfrei, also ohne Kosten, aufgehoben und es besteht kein Anspruch seitens des Gastes auf den Bezug der Wohnung. Die Restzahlung (80% des Gesamtmietbetrages, Kaution und Kurabgabe) sollte uns spätestens 7 Tage vor Anreise gutgeschrieben sein.
Die Schadenskaution beträgt 200,00 EUR und ist in einem Betrag unbar über einen in unserer Rechnung genannten Zahlungsweg zu zahlen. Der Gast muss sicherstellen, dass die Kaution am Tage seiner Anreise bei uns eingegangen ist. Ohne die hinterlegte Sicherheit, ist der Bezug der Wohnung nicht möglich.
Zeitnah nach bzw. bei Abreise wird das Objekt kontrolliert. Wenn keine Schäden entstanden sind, die der Gast oder seine Mitreisenden zu verantworten haben, wird die Kaution innerhalb von 7 Tagen in voller Höhe erstattet. Und zwar über den gleichen Weg über den wir die Kaution erhalten haben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Nein! Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich untersagt.
Nein. Noch nicht volljährige Personen werden nur beherbergt, wenn sie in Begleitung von Erziehungsberechtigten sind.
Die Anreise kann ab 16 Uhr bis ca. 23 Uhr erfolgen. Diese Information steht auch auf dem Mietvertrag bzw. der Rechnung und der Anfahrtbeschreibung. Sie brauchen uns die Uhrzeit Ihrer Ankunft nicht mitteilen. Das verstehen wir unter streßfreier Ankunft!
Das ist leider nicht möglich, da am Morgen ihres Anreisetages die abreisenden Gäste die Wohnung verlassen und danach die Reinigung und Bereitstellung erfolgt. Es ist für das Personal sehr unangenehm und stressig, wenn die neuen Gäste schon warten. Deshalb richten sie sich bitte unbedingt nach dem auf der Rechnung/Mietvertrag bzw. der Anfahrtsbeschreibung angegebenen frühsten Zeitpunkt der Anreise.
Nein. Der Zugang zur gebuchten Wohnung erfolgt auf elektronischem Wege. Die Details dazu stehen in der per E-Mail übermittelten Anreisebeschreibung.
Der Zugang zur gebuchten Wohnung erfolgt auf elektronischem Wege. Die Details dazu stehen in der per E-Mail übermittelten Anreisebeschreibung.
Zu jeder Wohnung gehört genau ein kostenfreier PKW-Stellplatz. Die Parkfläche vor der linken Garage ist dem Gast im Erdgeschoss vorbehalten, die vor der rechten Garage dem Gast im Dachgeschoss.
Weitere PKWs stellen Sie bitte auf dem ca. 300m entfernten kostenpflichtigen Dauerparkplatz am Langseer Weg (Parkplatz an der Festwiese) ab. In Prerow selbst ist das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen verboten oder durch Parkscheibenpflicht zeitlich stark begrenzt. Das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig.
Dazu dient die rechte Garage. Dort können auch E-Bikes geladen werden. Aus versicherungstechnischen Gründen und des vorbeugenden Brandschutzes ist das Laden von E-Bike-Akkus in den Wohnungen untersagt.
Selbstverständlich! Wir sind selbst begeisterte Radfahrer und unterstützen diese Art des Reisens ausdrücklich. Die Fahrräder und das Gepäck können in den verschließbaren Garagen gelagert werden. Ebenso können dort E-Bikes geladen werden. Wir stellen Euch kostenfrei Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung und bieten Euch einen attraktiven Übernachtungspreis. Kontaktiert uns einfach rechtzeitig per Anruf oder Mail, dann klären wir, was möglich ist.
Von uns erhalten Sie die digitale Ausführung der Gästekarten (Kurkarte), die wir rechtzeitig vor der Anreise per E-Mail übermitteln. Diese E-Mail beinhaltet die Gästekarten für alle anreisenden Personen. Pro Gast ist das ein PDF-Dokument und eine PKPASS-Datei zum Einlesen in das Wallet Ihres Smartphones. Diese E-Mail können Sie dann ganz oder nur mit den passenden Anhängen an Ihre Mitreisenden weiterleiten.
Wenn Sie Gästekarten auf Papier bevorzugen, druckt die Kurverwaltung am Gemeindeplatz 1 diese gerne für Sie aus. Dazu brauchen Sie dort nur Ihre Meldeschein-Nr. aus der Rechnung bzw. aus der digitalen Version angeben.
Der klassische Meldeschein ist vom Gesetzgeber abgeschafft worden.
Nein! Ohne Rücksprache und Genehmigung durch uns, sind nur die in der Buchungsbestätigung oder Rechnung aufgeführten Personen zum Aufenthalt berechtigt, da auch nur diese bei der Gemeinde Prerow für die personalisierten Gästekarten angemeldet wurden. Sollten nicht aufgeführte Personen im Objekt übernachten, begeht der Gast Vertragsbruch. Die Folge ist, dass er und seine Mitreisenden das Objekt unverzüglich räumen müssen. Der gezahlte Mietpreis wird weder ganz noch anteilig erstattet.
Nein! Falls sich die Personenzahl, die in der Buchungsbestätigung oder der Rechnung/Mietvertrag genannt ist erhöht, muss uns dies vor Anreise mitgeteilt werden. Dadurch entstehen Mehrkosten. Falls am Ankunftstag mehr Personen erscheinen, als ursprünglich vorgesehen waren, haben wir das Recht, diesen den Zugang zur Wohnung zu verwehren oder z. B. einen zusätzlichen Mietbetrag zu verlangen. Falls sich o. a. Veränderungen erst im Laufe des Aufenthaltes ergeben, muss dieses ebenfalls vorher mit uns abgesprochen werden. Dadurch entstehen Mehrkosten. Der Gast hat kein Recht, die Unterbringung zu verlangen. Ist weder in der Buchungsbestätigung noch in der Rechnung/Mietvertrag eine bestimmte Personenzahl genannt, begrenzt die Anzahl der vorhandenen Betten die Personenzahl. Eine Aufstockung der Maximalbelegung durch selbst mitgebrachte Schlafgelegenheiten ist untersagt.
Nein! Die Wohnungen sind von Größe und Ausstattung für eine Maximalbelegung von 4 Personen ausgelegt. Auch die Verlässlichkeit gegenüber der anderen Mietpartei gebietet das. Denkbar und nur nach Rücksprache mit uns ist lediglich ein Kleinstkind, dass noch in dem vorhandenen Kinderreisebett schlafen kann.
Sollten der Gast die Wohnung vertragswidrig mit mehr Personen belegen, als in der Rechnung aufgeführt oder vorab durch uns genehmigt worden sind, machen er sich in jedem Falle strafbar nach § 263 StGB (Betrug) und ggf. auch nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen). Sobald uns dies zur Kenntnis gelangt, sind wir zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses wegen Vertragsbruch berechtigt und machen davon in der Regel auch Gebrauch, da durch das Verhalten des Gastes das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Auch ein unverzüglicher Auszug der zusätzlichen Personen kann dies nicht mehr heilen. Die Folge ist, dass der Gast und seine Mitreisenden die Wohnung sofort räumen müssen. Der gezahlte Mietpreis wird nicht erstattet, auch nicht anteilig. Zusätzlich berechnen wir für unseren Aufwand pauschal ein erhöhtes Übernachtungsentgelt in Höhe von 200,00 EUR.
Sofern Sie direkt bei uns gebucht haben, selbstverständlich! Haben Sie über eine Buchungsplattform oder einen Urlaubsmakler gebucht, müssen Sie sich an diesen wenden, da Sie auch dort bezahlt haben. Wir haben keinen Zugriff auf Ihre Zahlungen und Kundendaten dort.
Ja. Dazu gehören ein Duschvorleger, ein Seiftuch, Handseife und mindestens eine Rolle Toilettenpapier.
Bei Ihrer Anreise finden Sie in der Küche vor: Spülmittel, Geschirrhandtuch, Scheuerschwamm, Spültuch und Geschirrspültabs. Diese Dinge brauchen Sie nicht selbst mitbringen.
Ja. Die Vermietung versteht sich grundsätzlich ohne Bettwäsche und ohne Handtücher. Sie können aber bezogene Betten /Bettwäsche und/oder Handtücher kostenpflichtig hinzubuchen. Ihre Rechnung gibt Auskunft über die von Ihnen gebuchten Zusatzleistungen.
Die Doppelbetten haben eine Größe von 180x200cm und sind mit zwei Wende-Matratzen (90x200cm) ausgestattet. Eine mit den Liegehärten H3 (mittel) und H4 (hart) und eine in den Härten H2 (weich) und H3 (mittel). Durch Wenden der Matratze kann die gewünschte Liegehärte an das Körpergewicht und die Schlafgewohnheiten angepasst werden.
Das Oberbett hat die Maße 135x200cm, das Kissen 80x80cm.
Das Paket beinhaltet ein Handtuch 50x100 cm und ein Duschtuch 70x140 cm.
Ja! Allerdings macht das den Einsatz von Personal erforderlich. Diesen Aufwand hat der Gast zusätzlich zum Mietpreis der Wäsche zu tragen.
Diese und viele andere nützliche Informationen, sowie einen Ortsplan finden Sie in der Info-Mappe, die in der Wohnung ausliegt.
Ja! Die Nutzung ist kostenfrei und geschieht in jedem Fall auf eigene Gefahr. Im Gegenzug erwarten wir, dass Sie die Räder nach Ihrer Nutzung sauber hinterlassen. Die Leihe ist aber nicht Bestandteil des Mietvertrages, was versicherungstechnische Gründe hat. Wir bitten um Verständnis, dass wir gerade wegen der Vielzahl der Räder nicht nach jedem Gästewechsel alle Räder in allen Details überprüfen können. Insofern freuen wir uns über Ihre Mithilfe und Hinweise, auch dann, wenn Ihnen etwas kaputt gegangen ist. Einfach defekt hinstellen und ein anderes Rad nehmen, finden wir uns und den anderen Gästen gegenüber unfair. Schäden, die nicht durch Verschleiß oder Abnutzung entstanden sind, sondern z. B. durch Sturz oder Unfall müssen Sie ersetzen. Bei Pannen und Defekten hilft Ihnen auch gerne der Fahrradmonteur unseres Vertrauens: EGONS Fahrradgarage, Grüne Straße 27f, 18375 Ostseebad Prerow, Telefon 0152 292 054 50. Er findet immer eine Lösung.
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Wir haben in Prerow eine Vielzahl von Verleihern. Typischer Weise reparieren die aber keine "Fremdräder" und schon gar nicht in den Hauptreisezeiten. Wirkliche Hilfe erhalten Sie beim Fahrradmonteur unseres Vertrauens: EGONS Fahrradgarage, Roland Seidlitz, Grüne Straße 27f, Telefon 0152 292 054 50. Lassen Sie sich von der Gartenhütte, in der er arbeitet nicht täuschen. Er hat sein Handwerk noch richtig gelernt, verfügt über einen großen Erfahrungsschatz und findet so immer eine Lösung. Meistens sofort.
Selbstverständlich! Unter Besuch verstehen wir Personen, die nur kurzzeitig für wenige Stunden in der Wohnung oder im Garten anwesend sind, nicht übernachten und auch nicht Einrichtungen der Wohnung oder des Hauses nutzen, die dem Sinn nach nur den eigentlichen Mietern vorbehalten sind (z.B. Garagen, Stellplätze, Dusche, Küche, Fahrräder, Waschmaschine etc.). Außerdem darf es durch die Besucher zu keiner überdurchschnittlichen Nutzung des Mietobjektes oder Störungen im Haus oder der Nachbarschaft kommen. Sobald „Besucher“ übernachten, handelt es sich um die Aufnahme von Personen, die nicht im Mietvertrag genannt sind. Dies ist mit uns im Voraus abzusprechen. Dabei darf die Maximalbelegung der Wohnung nicht überschritten werden. Gelangt uns zur Kenntnis, dass die als „Besucher“ benannten Personen tatsächlich zusätzliche Gäste sind, berechtigt uns dies zur sofortigen Vertragsaufhebung. Die Folge ist, dass der Gast und seine Begleitungen die Wohnung unverzüglich räumen müssen. Der gezahlte Mietpreis wird nicht erstattet, auch nicht anteilig. Zusätzlich berechnen wir ihnen für unseren Aufwand pauschal ein erhöhtes Übernachtungsentgeld in Höhe von 200,00 EUR.
Nein! Aus versicherungstechnischen Gründen und zum vorbeugenden Brandschutz ist das Laden von E-Bike-Akkus in den Wohnungen untersagt. Dazu befinden sich Steckdosen in den Garagen. Lädt der Gast E-Bike Akkus dennoch in der Wohnung und es kommt zu einem Brand oder einer Explosion haftet er in voller Höhe für den entstandenen Schaden. Akkus mit einer Kapazität bis 10.000mAh (Smartphones) dürfen natürlich in der Wohnung geladen werden.
Nein, das möchten wir nicht. Zum (kurzfristigen) Abstellen der Räder unter freiem Himmel dient die große Pflasterfläche auf der Nordseite des Hauses.
Ja, solange die Maximalbelegung von 4 Personen pro Wohnung nicht überschritten wird.
Ja, das ist in der Erdgeschosswohnung möglich, bedarf aber unserer vorherigen Genehmigung. Für die zusätzlich zeltenden Gäste entstehen Mehrkosten.
Nein, das ist nicht erlaubt.
Nein! Stellen wir bei der Kontrolle der Wohnung nach ihrer Abreise fest, dass in der Wohnung geraucht wurde, entsteht uns ein erhöhter Reinigungsaufwand, den wir mit 150,00 EUR in Rechnung stellen. Außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück darf selbstverständlich geraucht werden.
Zunächst einmal freuen wir uns, wenn Sie uns einen Schaden zeitnah mitteilen. Wir glauben fest daran, dass keiner unserer Gäste absichtlich etwas beschädigt. Handelt es sich dabei um einen Schaden der durch "gewöhnlichen Gebrauch" oder Abnutzung entstanden ist, brauchen Sie selbstverständlich nicht dafür gerade stehen. Derartige Schäden sind mit dem Mietpreis abgedeckt. Für alle anderen Schäden oder Verluste müssen Sie allerdings haften.
Das ist kein Problem. Lassen Sie die Schlüssel in der Wohnung. Schließen Sie alle Fenster und Türen und ziehen Sie die Haustür zu. Die Wohnungskontrolle wird zeitnah nach ihrer Abreise ausgeführt. Wenn alles in schadensfreiem Zustand hinterlassen wurde, erhalten Sie die Kaution umgehend über den Weg retour, über den wir sie erhalten haben.
Wenn Sie der Wohnungsabnahme persönlich beiwohnen wollen, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit. Die Abnahme erfolgt bis spätestens 11 Uhr am Abreisetag. In diesem Falle müssen Sie warten.
Bitte reisen Sie bis 10 Uhr ab. Diese Information finden Sie auch auch auf dem Mietvertrag/Rechnung.
Ja. Wie bei jeder anderen Vermietung auch, müssen Sie für alle Schäden an der Mietsache haften, die von Ihnen, Ihren Mitreisenden oder Ihrem Besuch verursacht worden sind und nicht durch gewöhnlichen Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. In jedem Fall müssen sie uns den entstandenen Schaden unverzüglich anzeigen. Unsere Stimmung steigt nicht, wenn erst wir oder der nachfolgende Gast einen offensichtlichen Schaden bemerkt.
Die Wohnung ist besenrein zu übergeben. Dazu gehört, dass das benutzte Geschirr abgewaschen und in die Schränke geräumt ist, der Abfall entsorgt wurde und alle Möbel wieder an ihren originalen Platz gestellt wurden. So zeigen Sie auch Ihre Hochachtung vor unseren Reinigungsfeen. Sie brauchen aber weder putzen noch wischen oder saugen. Das machen wir so oder so. Ungewöhnlich starke Verunreinigungen (z. B. Backofen, Grill) können zu Kosten führen.
Kommt darauf an, was ist es und welchen Wert es hat. Fernsteuerungen, Fahrradschlösser oder Fahrradwerkzeug sind beliebte "Mitnahmeartikel" in Hosentaschen oder Rucksäcken. Rufen Sie uns in diesem Fall bitte an oder senden uns eine Mail, am besten mit einem Foto. Dann finden wir eine Lösung. Wichtig für uns ist erst einmal zu wissen, dass in der Wohnung etwas fehlt und wir den nachfolgenden Gast darüber informieren können.
+49 38233 703383
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