Das Vertragsverhältnis besteht immer ausschließlich zwischen ihnen als Mieter und uns als Vermieter. Das gilt auch für Buchungen, die über einen Vermittler oder Buchungsportale im Internet erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bestimmungen des Mietvertrages/Beherbergungsvertrages, sofern dieser existiert. Das Hausrecht obliegt in jedem Falle uns.
Ja. Sie müssen die Kurabgabe, die Kaution und ggf. die Kosten für die von ihnen zusätzlich gewünschten Leistungen (z.B. Bettwäsche oder Handtücher) an uns überweisen. Außerdem müssen sie uns für die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Meldung, die Namen, das Geburtsdatum und ggf. Ermäßigungsgründe (Schüler, Student etc.) für die Gästekarte aller anreisenden Gäste mitteilen.
Gar nicht! Alle sog. Betriebskosten, wie z.B. Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müll usw. sind im Mietpreis enthalten.
Nein! Dass ist seit dem 01.01.2016 nur noch Tagesgästen vorbehalten. Sobald sie übernachten, sind wir als Quartiergeber dafür zuständig. Verloren gegangene Kurkarten können sie jederzeit bei der Kurverwaltung unter Angabe der Meldeschein-Nr. (steht auf der Rechnung bzw. dem Meldeschein) nachdrucken lassen.
Die Gemeinde Prerow erhebt eine saisonabhängige Abgabe für ortsfremde Personen. Die Quartiergeber sind gesetzlich verpflichtet, diese von ihren Gästen zu kassieren und dann an die Gemeinde abzuführen (Inkasso). Dazu müssen personenbezogene Daten des Hauptmieters und seiner Gäste vom Quartiergeber erfasst werden. Damit haben sie auch ihrer gesetzlichen Meldepflicht nach BMeldG genüge getan. Der Betrag der Kurabgabe ist auf der Rechnung ausgewiesen und zusammen mit der Schlusszahlung zu überweisen.
Bei Abreise wird das Objekt kontrolliert. Wenn keine Schäden entstanden sind, die sie verursacht haben, wird die Kaution innerhalb von 7 Tagen in voller Höhe zurück überwiesen. Und zwar genau auf das Konto, von dem wir die Kaution erhalten haben. Haben sie die Kaution in bar hinterlegt, teilen sie uns bitte eine Bankverbindung oder ihre PAYPAL-Adresse mit, auf die wir die Kaution zurück überweisen können.
Nein! Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht möglich!
Mieten nicht! Der Mietvertrag ist immer auf den volljährigen Erziehungsberechtigten ausgestellt. Noch nicht volljährige Personen werden allerdings nur dann von uns beherbergt, wenn sie eine unterschriebene Haftungserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Sprechen sie vorher mit uns.
Das würden Sie tun? Vielleicht suchen sich dann besser eine andere Unterkunft! Sollten sie die Wohnung vertragswidrig mit mehr Personen belegen, als in der Rechnung aufgeführt oder vorab durch uns genehmigt worden sind, machen sie sich in jedem Falle strafbar nach § 263 StGB (Betrug) und ggf. auch nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen). Sobald uns dies zur Kenntnis gelangt, sind wir zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses wegen Vertragsbruch berechtigt und machen davon in der Regel auch Gebrauch, da durch ihr Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Auch ein unverzüglicher Auszug der zusätzlichen Personen kann dies nicht mehr heilen. Die Folge ist, dass sie und alle ihre Gäste die Wohnung sofort räumen müssen. Der gezahlte Mietpreis wird nicht erstattet, auch nicht anteilig. Zusätzlich berechnen wir ihnen für unseren Aufwand pauschal ein erhöhtes Übernachtungsentgeld in Höhe von 200,00 EUR.
Na klar und es freut uns ungemein, da auch wir begeisterte Radfahrer sind. Bettwäsche (zum selber auf- und abziehen) und ein Duschtuch erhalten sie kostenfrei. Eine abschließbare Garage kann zum Unterstellen genutzt werden. Außerdem verfügen wir über eine Grundausstattung an Werkzeug für kleine Reparaturen oder den Schlauchwechsel. Gerne stellen wir auch den Kontakt zu Radläden im Ort her, die gut, schnell und preiswert reparieren.
Nein! Die Wohnungen sind von der Größe und der Ausstattung her für eine Maximalbelegung von 4 Personen ausgelegt. Auch die Verlässlichkeit gegenüber der anderen Mietpartei gebietet das. Denkbar und nur nach Rücksprache mit uns ist lediglich ein Kleinstkind, dass noch in dem vorhandenen Kinderreisebett schlafen kann.
Nein! Falls sich die Personenzahl, die in der Buchungsbestätigung oder der Rechnung/Mietvertrag genannt ist, ändert, muss uns dies vorher mitgeteilt werden. Dadurch entstehen Mehrkosten. Falls am Ankunftstag mehr Personen erscheinen, als ursprünglich vorgesehen waren, haben wir das Recht, diesen den Zugang zur Wohnung zu verwehren oder z. B. einen zusätzlichen Mietbetrag zu verlangen. Falls sich o. a. Veränderungen erst im Laufe Ihres Aufenthaltes ergeben, muss dieses ebenfalls vorher mit uns abgesprochen werden. Dadurch entstehen Mehrkosten. Sie haben kein Recht, die Unterbringung zu verlangen. Ist weder in der Buchungsbestätigung noch in der Rechnung/Mietvertrag eine bestimmte Personenzahl genannt, begrenzt die Anzahl der vorhandenen Betten die Personenzahl. Eine Aufstockung der Maximalbelegung durch selbst mitgebrachte Schlafgelegenheiten ist untersagt.
Nein! Ohne Rücksprache und Genehmigung durch uns, sind nur die in der Buchungsbestätigung oder Rechnung aufgeführten Personen zum Aufenthalt berechtigt, da auch nur diese bei der Gemeinde Prerow gem. BMeldG angemeldet wurden. Sollten nicht aufgeführte Personen im Objekt übernachten, begehen sie Vertragsbruch. Die Folge ist, dass sie und ihre Gäste das Objekt unverzüglich räumen müssen. Ihr gezahlter Mietpreis wird weder ganz noch anteilig erstattet. Wir berechnen in diesem Falle unseren Mehraufwand mit 200,00 EUR.
Ja. Wenn sie die Kaution und die Kurtaxe noch vor Ort bezahlen müssen, sollten sie uns ca. 2 Stunden vor ihrer tatsächlichen Ankunft telefonisch kontaktieren. Andernfalls kann es zu längeren Wartezeiten kommen und der Zugang zur Wohnung bleibt ihnen versperrt. Müssen wir dann vor Ort länger als 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt auf sie warten, berechnen wir ihnen für die Wartezeit 45,00 EUR pro Stunde. Wir warten max. 2 Stunden, danach erfolgt eine neue Anfahrt, dafür berechnen wir ihnen 40,00 EUR.
Nö! Der Zugang zur Wohnung erfolgt auf elektronischem Wege.
Das ist leider nicht möglich, da am Morgen ihres Anreisetages die abreisenden Gäste die Wohnung verlassen und danach die Reinigung erfolgt. Es ist für das Personal sehr unangenehm und stressig, wenn die neuen Gäste schon warten. Deshalb richten sie sich bitte unbedingt nach dem auf der Rechnung/Mietvertrag bzw. der Anfahrtsbeschreibung angegebenen frühsten Zeitpunkt der Anreise.
Die Anreise kann ab 16 Uhr erfolgen. Üblicherweise erfolgt die Anreise zwischen 16.00 Uhr und 19:00 Uhr. Nur wenn die Kaution und die Kurtaxe vorab überwiesen worden sind, können sie bis 23:00 Uhr anreisen. Diese Information stehen auch auf dem Mietvertrag bzw. der Rechnung und der Anfahrtsbeschreibung.
Na klar! Zu jeder Wohnung gehört genau ein PKW-Stellplatz. Wenn Sie mit mehr als einem PKW anreisen, müssen Sie sich selbst einen Stellplatz im öffentlichen Parkraum suchen. In der gesamten Ortslage Prerow gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Kostenpflichtige Dauerparkplätze sind auf dem nahegelegenen Parkplatz "Weststrand" von der Gemeinde eingerichtet. Am dortigen Automaten können Sie ein 7- oder 14-Tages-Ticket erwerben.
Beide Wohnungen verfügen über eine eigene Waschmaschine, die Wohnung im DG auch über einen eigenen Trockner. Die Nutzung ist auf Anfrage und gegen Kostenerstattung möglich. Waschmittel ist vorhanden. Wäscheständer und Klammern befinden sich in jeder Wohnung.
Na klar. Es stehen dafür zwei abschließbare Garagen zur Verfügung. Eine davon ist ausschließlich dafür gedacht.
Ja! Dazu gehört ein Duschvorleger, ein Seiftuch, Handseife und mindestens eine Rolle Toilettenpapier.
Falls sie selbst mitgebrachte Anhänger oder Kindersitze montieren möchten, rufen sie uns bitte vor der Montage an. Wir sagen ihnen dann, bei welchen Rädern das möglich ist. Grundsätzlich sind derartige Anbauten aber nicht erlaubt.
Bei Ihrer Anreise finden Sie in der Küche vor: Spülmittel, Geschirrhandtuch, Scheuerschwamm, Spültuch und Geschirrspültabs. Diese Dinge brauchen Sie nicht selbst mitbringen.
Das Paket beinhaltet ein Handtuch 50x100 cm und ein Duschtuch 70x140 cm.
Kommt darauf an wann und ob sie vorher mit uns drüber gesprochen haben. Grundsätzlich aber ist das wegen der Platzverhältniss nicht erlaubt. Rufen Sie uns einfach an. Wir finden dann schon eine Lösung!
Ja! In der Erdgeschosswohnung ist das möglich, bedarf aber unserer vorherigen Genehmigung. Für die zusätzlich zeltenden Gäste entstehen Mehrkosten. Rufen sie uns einfach an. Wir finden eine Lösung!
Nein! Stellen wir bei der Kontrolle der Wohnung nach ihrer Abreise fest, dass in der Wohnung geraucht wurde, entsteht uns ein erhöhter Reinigungsaufwand, den wir mit 150,00 EUR in Rechnung stellen. Außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück darf selbstverständlich geraucht werden.
Selbstverständlich! Unter Besuch verstehen wir Personen, die nur kurzzeitig für wenige Stunden in der Wohnung oder im Garten anwesend sind, nicht übernachten und auch nicht Einrichtungen der Wohnung oder des Hauses nutzen, die dem Sinn nach nur den eigentlichen Mietern vorbehalten sind (z.B. Garagen, Stellplätze, Dusche, Küche, Fahrräder, Waschmaschine etc.). Außerdem darf es durch die Besucher zu keiner überdurchschnittlichen Nutzung des Mietobjektes oder Störungen im Haus oder der Nachbarschaft kommen. Sobald „Besucher“ übernachten, handelt es sich um die Aufnahme von Personen, die nicht im Mietvertrag genannt sind. Dies ist mit uns im Voraus abzusprechen. Dabei darf die Maximalbelegung der Wohnung nicht überschritten werden. Gelangt uns zur Kenntnis, dass die von ihnen als „Besucher“ benannten Personen tatsächlich zusätzliche Gäste sind, berechtigt uns dies zur sofortigen Vertragsaufhebung. Die Folge ist, dass sie und ihre Gäste die Wohnung unverzüglich räumen müssen. Der gezahlte Mietpreis wird nicht erstattet, auch nicht anteilig. Zusätzlich berechnen wir ihnen für unseren Aufwand pauschal ein erhöhtes Übernachtungsentgeld in Höhe von 200,00 EUR.
Ja, solange die Maximalbelegung von 4 Personen pro Wohnung nicht überschritten wird.
Unsere Doppelbetten haben eine Größe von 180x200cm und sind mit zwei Wede-Matratzen (90x200cm), die je zwei Härtegrade haben ausgestattet. Eine davon mit den Härtegraden 2 (weich) und 3 (mittel), die andere mit 3 (mittel) und 4 (hart). Durch Wenden können sie die Betten so ihrem Gewicht und ihren Schlafgewohnheiten anpassen. Das Oberbett hat die Maße 135x200cm, das Kissen 80x80cm.
Das ist kein Problem! Hinterlassen sie die Schlüssel und den unterschriebenen Meldeschein in der Wohnung. Schließen sie alle Fenster und Türen und ziehen sie die Haustür zu. Die Kontrolle wird nach ihrer Abreise ausgeführt und wenn alles in schadensfreiem Zustand hinterlassen wurde, erhalten sie die geleistete Kaution üerb den Zahlungsweg zurück, über die wir sie erhalten haben. Wenn sie jedoch der Wohnungsabnahme beiwohnen wollen oder eine Barerstattung ihrer bar gezahlten Kaution wünschen, können sie erst nach der Abnahme der Wohnung durch uns abreisen. Die Abnahme erfolgt bis spätestens 11 Uhr am Abreisetag.
Unsere Reinigungskräfte freuen sich, wenn die Wohnung bis 10 Uhr von ihnen geräumt wurde. Diese Information stehen auch auf dem Mietvertrag bzw. der Rechnung und der Anfahrtsbeschreibung.
Ja! Wie bei jeder anderen Vermietung auch, müssen sie für alle Schäden an der Mietsache haften, die von ihnen, ihren Mitreisenden oder ihrem Besuch verursacht worden sind und nicht durch gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache entstanden sind. In jedem Fall müssen sie uns aber den entstandenen Schaden an Wohnung und Ausstattung (gilt auch für unsere Fahrräder) unverzüglich anzeigen.
Die Wohnung ist besenrein zu übergeben. Dazu gehört, dass das benutzte Geschirr abgewaschen und in die Schränke geräumt ist, der Müll entsorgt wurde und alle Möbel wieder an ihren originalen Platz gestellt wurden. Backofen, Microwelle, Grill und die Töpfe sollten sauber sein.